Dokumente
Bewilligungen
Wer Personal an andere Unternehmen verleiht, benötigt dafür die behördliche Bewilligung. PROSTAFF wurden vom Kanton Zürich, dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft und vom Amt für Volkswirtschaft des Fürstentums Liechtenstein die amtlichen Bewilligungen erteilt. Damit können wir in der gesamten Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein und im grenzüberschreitenden Verkehr Mitarbeitende an andere Unternehmen verleihen.
Ethik und Compliance
Der Ruf jedes Unternehmens ist so gut wie das Verhalten seiner Mitarbeitenden. Wie wir miteinander umgehen, welche Werte uns wichtig sind, ob wir uns an Recht und Gesetz halten: Dies alles prägt das Bild und die Reputation von PROSTAFF. Der vorliegende Verhaltenskodex ist unser Leitfaden für das unternehmerische und soziale Verhalten bei PROSTAFF.

