FAQ

Mit dem Thema Contracting und Freelancing sind zahlreiche Unsicherheiten und Fragen verbunden. Gerne beantworten wir die wichtigsten in unserem FAQ. Dieser FAQ gliedert sich in folgende Teile:

Bewerbungsunterlagen

Brauche ich ein Motivationsschreiben / Anschreiben?

  • Maximal eine Seite lang.
  • Kernstück einer Bewerbung ist das CV. Sind die Qualifikationen im CV nicht zielführend vermittelt, wird dieses Schreiben von uns gar nicht erst gelesen.
  • Inhalt: Unterstreichung der Kernkompetenzen und Schlüsselqualifikationen.
  • Floskeln weglassen.

Wie sieht der perfekte Lebenslauf (CV) in der Schweiz aus?

  • 2-3 Seiten lang, kein Deckblatt.
  • Relevanten Informationen an den Anfang, zum Beispiel in einem Summary, damit diese ins Auge springen.
  • Das CV ist als Factsheet zu verstehen, das heisst konkrete Verknüpfung mit den Job-Anforderungen in der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten / Berufserfahrung erstellen.
  • Inhalt: Bewerbungsfoto, Personalien, berufliche Stationen, Aus- und Weiterbildungen, Sprachen, IT-Skills und Verfügbarkeit. Siehe auch hier inkl. Beispiel.

Was gehört nicht in meinen Lebenslauf (CV)?

  • Angaben zu: Heimatort, AHV-Nummer, Geburtsort, uralte studentische Tätigkeiten, Vereinsaktivitäten, Militärkarriere.
  • Referenzkontakte.

Zusammenarbeit

Wieviel kostet die Vermittlung durch PROSTAFF?

Für Kandidaten fallen keine Kosten an.

Was kostet die persönliche Betreuung durch unsere Relationship Manager und unser Administrationsteam?

Nichts! Wir betreuen Sie über die ganze Projektdauer hinweg und geben Ihnen gerne Auskunft und beantworten Ihre Fragen.

Kann ich mit meiner Schweizer Einzelfirma mit PROSTAFF im B2B-Verhältnis zusammenarbeiten?

Nein, eine B2B-Zusammenarbeit ist nur in der Rechtsform der GmbH und AG möglich. Zudem haben wir Auflagen für Ihre Sozialversicherungspflicht um eine konforme Abwicklung sicherzustellen.

Kann ich mit meiner in der EU domizilierten Firma in der Schweiz abrechnen?

Nein, auf Grund von Auflagen bzgl. Arbeitsbewilligung und Sozialversicherungen machen wir das nicht.

Kann ich als EU-Freiberufler in der Schweiz abrechnen?

Nein, auf Grund von Auflagen bzgl. Arbeitsbewilligung und Sozialversicherungen machen wir das nicht.

Brauche ich eine Krankenkassenversicherung in der Schweiz?

Ja, Sie brauchen mit der Arbeitstätigkeit in der Schweiz zwingend auch eine Krankenkasse in der Schweiz. Es gibt einzig Ausnahmen für eine bestimmte Grenzzone zu der Schweiz (siehe auch hier).

Arbeitsbewilligung

Ich bin Bürger eines EU/EFTA-Staates und nicht wohnhaft in der Schweiz, wie bekomme ich eine Arbeitsbewilligung?

Wir können im Meldeverfahren eine 90-Tage Bewilligung beantragen.

Diese Meldung muss zwingend einige Tage vor der ersten Arbeitstätigkeit in der Schweiz erfolgen, damit die Bestätigung konform ausgestellt wird.

Ich bin Bürger eines Drittstaates (nicht EU/EFTA) und nicht wohnhaft in der Schweiz, wie bekomme ich eine Arbeitsbewilligung?

Für Bürger von nicht EU/EFTA Drittstaaten besteht in der Schweiz keine Rechtspflicht für eine Arbeitsbewilligung. Einzelfälle können geprüft werden (Verweis auf Merkblatt).

PROSTAFF bearbeitet aktuell keine solchen Fälle auf Grund der Mehrarbeit und den erhöhten Auflagen.

Lohnabzüge und Soziales

Mit welchen Abzügen auf den Bruttolohn muss ich als Payrolling Mitarbeitender / temporär Angestellter von PROSTAFF rechnen?

Es gibt in der Schweiz Sozialabzüge für AHV, ALV, EO/IV, berufliche Vorsorge, Nichtberufsunfall und Krankentaggeldversicherung.

Ich bin im Ausland wohnhaft, was passiert mit den in der Schweiz einbezahlten Altersguthaben (AHV, Pensionskasse (BVG))?

Die AHV wird bei Erreichen des Rentenalters auch im Ausland ausbezahlt (Verweis auf Merkblatt FZA und EFTA).

Das BVG Guthaben können Sie beim Verlassen der Schweiz ausbezahlen lassen unter bestimmten Voraussetzungen.

Ich verlasse die Schweiz, was passiert mit den in der Schweiz einbezahlten Altersguthaben (AHV, Pensionskasse (BVG))?

Personen mit Schweizer Pass, die für einen Schweizer Arbeitgeber im Ausland arbeiten, können die obligatorische AHV/IV weiterführen. Dafür reicht es aus, innerhalb von sechs Monaten nach der Auswanderung einen Antrag zu stellen.

Schweizer, die in die EU oder in EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island oder Norwegen) ziehen, sind durch das jeweilige Sozialversicherungssystem im Zielland abgesichert.

Alle anderen können unter bestimmten Voraussetzungen in die freiwillige AHV/IV in Genf einzahlen. Der Antrag dafür muss innerhalb eines Jahres nach der Auswanderung erfolgen und der Antragsteller sollte vorher mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung in die AHV/IV eingezahlt haben.

Pensionäre haben ein Anrecht auf eine Rente, sofern sie mindestens ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt haben und in ein Land ziehen, das mit der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat.

Bei einer Auswanderung ins Ausland und keiner freiwilligen Weiterführung der AHV, entstehen jedes Jahr Beitragslücken, dh. die Rente beim Erreichen des Pensionsalters wird erheblich kleiner.

Was bei einer Auswanderung mit dem Kapital der zweiten Säule geschieht, hängt vor allem vom Alter der Person und vom Zielland ab. 

Vor der Pensionierung: Wer in ein Land ausserhalb der EU zieht, kann das gesamte Kapital aus der Pensionskasse beziehen, innerhalb der EU immerhin den überobligatorischen Teil. Ist man in der EU weiter gegen die Risiken Tod, Invalidität und Alter versichert, wird der obligatorische Teil nicht ausgezahlt. Das Kapital wird stattdessen auf ein Freizügigkeitskonto oder -depot eingezahlt und kann frühestens fünf Jahre vor der regulären Pensionierung bezogen werden.

Zeitpunkt der (Früh-)Pensionierung: Bei den meisten Pensionskassen ist die Pensionierung frühestens mit 58 Jahren möglich. Erst dann kann das Vermögen aus der Pensionskasse als Kapital oder monatliche Rente bezogen werden. Ab diesem Zeitpunkt spielt es auch keine Rolle mehr, ob Sie im In- oder im Ausland leben.

Nach der Pensionierung: Hat man sich für eine Variante des Pensionskassenbezugs entschieden, kann dieser nicht mehr geändert werden. Daher muss man sich eigentlich auch keine Gedanken mehr machen. Dennoch ist es ratsam, vor der Auswanderung Kontakt mit der Pensionskasse aufzunehmen, da die Kassen unterschiedliche Reglemente haben. Damit eine Barauszahlung erfolgen kann, müssen Sie zudem nachweisen, dass Sie die Schweiz verlassen.

Ich wohne in der Schweiz. Kann ich als Payrolling Mitarbeiter / temporär Angestellter Familienzulagen über die PROSTAFF abrechnen lassen?

Ja als Payrolling Mitarbeiter / temporär Angestellter können die Familienzulagen über unsere Ausgleichskasse abgerechnet werden. Der Einzelfall wird jeweils von der Ausgleichskasse geprüft und genehmigt.

Ich bin EU-Bürger und nicht wohnhaft in der Schweiz. Kann ich in der Schweiz trotzdem Familienzulagen beziehen?

Mit der Erwerbstätigkeit in der Schweiz beginnt auch der Anspruch auf Familienzulagen. Wenn im Heimatstaat bereits Familienzulagen bezogen werden, wird in der Schweiz die Differenz dazu ausbezahlt, sofern der Anspruch in der Schweiz höher ist. Dazu wird ein Formular für die Ausgleichskasse im Heimatland eingereicht, welches PROSTAFF Ihnen zustellen wird.

Steuern

Ich bin EU-Bürger und in der EU domizilieret, wie funktioniert die Besteuerung?

Sie unterstehen somit der Quellenbesteuerung in der Schweiz (Verweis auf Merkblatt).

Ich bin Grenzgänger, wie funktioniert die Besteuerung?

Für «echte» Grenzgänger in der Grenzzone anliegend an die Schweiz erfolgt eine Quellenbesteuerung zu 4.5%, diese wird im Heimatstaat der Besteuerung angerechnet. «Unechte» Grenzgänger, dh. mit weiterer Entfernung als Grenzzone unterstehen der normalen Quellensteuer (Siehe auch hier).

Ich bin quellensteuerpflichtig in der Schweiz, wie hoch ist diese als Payrolling Mitarbeitender / temporär Angestellter?

Die Höhe der Quellensteuer ist abhängig von Kanton und Zivilstand und kann jährlich ändern (Siehe aucher hier).

Info ESTV

Ich bin quellensteuerpflichtig in der Schweiz, kann ich Abzüge geltend machen?

Bei einem Jahreseinkommen ab CHF 120'000 erfolgt die Pflicht zum Einreichen einer ordentlichen Schweizer Steuererklärung wo man Abzüge geltend machen kann. Meist erfolgt eine niedrigere Besteuerung, die Bearbeitung und Rückerstattung der Differenz nimmt allerdings einige Zeit in Anspruch.